Google Fonts erfreuen sich einer hohen Beliebtheit. Viele Websites haben die von Google bereitgestellte Schriftart verbaut. Aber nun gibt es Probleme, die die Website-Betreiber teuer zu stehen lassen können. Die Website Abmahnungen wegen Google Fonts Verwendungen häufen sich. Die ersten Urteile wurden bereits gefällt: dreistelliges Bußgeld. Hätte sich das verhindern lassen können?

Die Hintergrundinfos

Anfang des Jahres entscheid das Landesgericht in München, dass die Einbindung von Google Fonts im Remote-Modus rechtswidrig ist. Aus diesem Urteil entstand eine Welle von Abmahnungen, ausgestellt von Privatpersonen und Anwaltskanzleien. Die Betroffenen sind die Website-Betreiber, die meistens von ihrem „Fehlverhalten“ nichts wissen. Die hohen Schadensersatzforderung sorgen für Unsicherheiten.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts, oder Web Fonts im Allgemeinen, sind spezielle Schriftarten, welche von Anbietern zur Verfügung gestellt werden, um diese auf der Website einzubinden. Sie werden, anders als bei herkömmlichen Schriftarten, auf den hauseigenen Servern der Anbieter gespeichert. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei den Google Fonts die IP-Adresse der Website-Besucher automatisch weitergeleitet und gespeichert wurde. Dies stellt einen Verstoß gegen die seit 2016 in Kraft getretene DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) dar. Demnach dürfen personenbezogene Daten, wie eben die IP-Adresse, nicht getracked und gespeichert werden.

Wie lässt sich eine Google Fonts Abmahnung verhindern?

Wie ein altes bekanntes Sprichwort sagt: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“. Das bedeutet im Klartext: Prävention und prüfen. Zunächst einmal sollte festgestellt werden, ob ihr wirklich im Unrecht seid. Für so etwas ist in der Regel die IT-Abteilung zuständig. Diese Analyse kann zwei Ergebnisse aufweisen:

  1. Google Fonts sind lokal, also rechtskonform, eingebunden. In diesem Falle besteht kein Straftatbestand und es ist keine strafe in Form eines Bußgeldes zu erwarten. „Business as usual“ ist angesagt. Hier eine Anleitung zur Einbingung: https://gwfh.mranftl.com

 

  1. Die Einbindung der Web Fonts basiert aus dem Remote-Modus. Dies ist, wie oben bereits beschrieben, rechtswidrig. Es besteht nun dringender Grund zum Handeln: Die Integration von remote zu lokal. Das Plug-In OMGF kann schnelle Abhilfe für WordPress-Websites verschaffen. Durch die Implementierung dieses Tools kann die Umschaltung in kurzer Zeit geschehen und somit eine Abmahnung inklusive Bußgeld verhindert werden.

 

Trotzdem Opfer einer Abmahnung geworden?

Natürlich ist es ein unschönes Gefühl, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Das muss in diesem Zusammenhang aber noch nicht bedeuten, dass man auch wirklich zahlen muss. Viele Privatpersonen haben erkannt, dass sich durch diese Abmahnung viel Geld verdienen lässt, man könnte schon fast von einem Geschäftsmodell sprechen. Böse Zungen würden das schon als organisierte Kriminalität betiteln.

Viele Website-Betreiber bezahlen die Forderung aus Angst vor späteren Rufschädigungen, ohne den Sachverhalt überhaupt zu prüfen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Unternehmen, die gar keinen Verstoß begangen haben, sind auf die miese Masche reingefallen.

Wir empfehlen deswegen: Auf keinen Fall direkt zahlen! Erst gilt es, genau zu überprüfen, wer den der „wirkliche Übeltäter“ ist. Dazu kann auch eine Anforderung der verifizierten, rechtsanwaltlichen Vollmacht gehören. Immerhin ist der Kläger in der Beweispflicht.

 

Wenn Du eine solche Abmahnung von Anfang an verhindern möchtest, stehen wir gerne als verlässlicher Partner zur Seite. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf und helfen weiter!

 

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